Streckengeschäft


Als Streckengeschäft bezeichnet man den Handel mit Waren, die nicht das Lager des Handelsbetriebes berühren, sondern vom Hersteller unmittelbar zum Kunden des Händlers geliefert werden. Der Hersteller übernimmt also die Lagerhaltung und den Transport, d. h. die physische Distribution bzw. die Logistik. Der Händler beschränkt sich auf die Akquisition und Disposition, also auf die Lenkung der Warenströme.

Streckengeschäfte spielen dort eine bedeutende Rolle, wo große Mengen gleichartiger Produkte umgeschlagen werden, also bei Massengütern wie z. B. Getreide, Kohle, Baustoffe, Eisen und Stahl. Durch Streckengeschäfte können Händler erhebliche Lagerhaltungskosten und Transportkosten einsparen.

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