Die Abfallbegrenzung ist der beste Weg, umweltgerechte Unternehmenspolitik zu betreiben. Als Abfall werden alle beweglichen Sachen bezeichnet, deren geordnete Entsorgung zur Wahrnehmung des Wohls der Allgemeinheit geboten ist. Mithilfe der Abfallbegrenzung wird das Problem der Abfallbehandlung minimiert. Sie kann erfolgen als:
Abfallvermeidung mit der die Entstehung von Abfällen vor, während und nach dem betrieblichen Leistungsprozess gänzlich unterbunden wird. Eine völlige Abfallvermeidung ist vielfach aus dem Wesen des Leistungsprozesses heraus nicht zu verwirklichen. Die Unternehmen sollten aber bestrebt sein, der Abfallvermeidung so nah wie möglich zu kommen, indem sie sich um eine größtmögliche Abfallverminderung bemühen.
Abfallverminderung wenn eine Abfallvermeidung nicht erreichbar ist. Dabei sollte versucht werden, möglichst wenig und möglichst nur solche Abfälle in Kauf zu nehmen, die eine hohe, wirtschaftlich sinnvolle Fähigkeit zum Recycling aufweisen. Maßnahmen der Abfallverminderung sind z. B.:
- Verringerung des Materialeinsatzes
- Verringerung der Produktionsverluste
- Erhöhung der Lebensdauer der Materialien
- Senkung der Kosten durch Abfälle
- Mehrfachnutzung der Materialien
- Verbesserung der Reparaturfreundlichkeit
- Verbesserung der Wartungsfreundlichkeit
- Reduzierung der Abgabe von Abfallstoffen
Auf geringstmögliche Abfälle ist schon bei der Planung und Entwicklung von Produkten zu achten. Ebenso sind die Technologien auf die Erfordernisse der Umwelt auszurichten, z. B. indem abfallose oder abfallarme Produktionsverfahren und Maschinen genutzt werden.