Es gibt eine Vielzahl abfallbezogener Gesetze. Zu ihnen zählen:
Das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (KrW/AbfG) von 1994 enthält:
- Abfallbegriff
- Grundsätze und Pflichten der Erzeuger von Abfällen
- Grundsätze und Pflichten der Entsorgungsträger
- Produktverantwortung / Rücknahme / Rückgabe
- Beseitigung von Abfällen
- Absatzförderung
- Informationspflichten
- Überwachung
- Betriebsorganisation
- Beauftragter für Abfall
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) von 1974, das der umfassenden, bundeseinheitlichen Regelung der Luftreinhaltung und Lärmbekämpfung dient, um Menschen, Tiere, Pflanzen und andere Sachen vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Inhalte sind:
- Errichtung und Betrieb von Anlagen
- Genehmigungsbedürftige Anlagen
- Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
- Ermittlung von Emissionen und Immissionen
- Sicherheitstechnische Prüfungen
- Technischer Ausschuss für Anlagensicherheit
- Beschaffenheit von Anlagen, Stoffen, Erzeugnissen, Brennstoffen, Treibstoffen, Schmierstoffen
- Beschaffenheit und Betrieb von Fahrzeugen, Bau und Änderung von Straßen und Schienenwegen
- Überwachung der Luftverunreinigung
- Lärmminderungspläne
Abfallgesetze können vom Bund und, solange und soweit der Bund von seinem Gesetzgebungsrecht
keinen Gebrauch macht, den Ländern erlassen werden. Neben den Abfallgesetzen gibt es
auch Abfallverordnungen