Abgabenquote

Die Abgabenquote eines Landes ist eine volkswirtschaftliche Durchschnittsziffer mit Signalfunktion für betriebswirtschaftliche Standortentscheidungen im Rahmen externer, internationaler Steuerbelastungsvergleiche (Hochsteuerland; Steuergefälle). Sie setzt die tatsächlichen („effektiven“) Abgaben (Steuern und Sozialversicherungsabgaben) in das Verhältnis zu einem Indikator der gesamten Aktivität einer Volkswirtschaft (z. B. Bruttosozialprodukt).

Der länderspezifische Vergleich von Abgabenquoten ist auf Grund der Ermittlungsunterschiede und Definitionen für die Höhe der individuellen Steuerbelastung nur begrenzt aussagefähig. Dies gilt auch für die Unternehmensteuerbelastung. Es gehen alle Steuerarten, unabhängig von ihrer betriebswirtschaftlichen Relevanz, in die Kennziffer ein. Sonderabgaben werden nicht berücksichtigt. Steuerökonomische Besteuerungsmerkmale bleiben außer Acht, z. B. Betriebsprüfungsergebnisse, Rechtsform, Branche oder Betriebsgröße.

Für eine steuerökonomischen Beurteilung wäre die Abgabenquote um weitere Faktoren (u. a. Infrastruktur, Arbeitskräfte, politische Stabilität) sowie um steuerrechtliche Be- und Entlastungswirkungen (Abschreibungsmöglichkeiten, steuerliche Investitionsvergünstigungen, Verlustausgleichsmöglichkeiten) zu ergänzen.


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