Abgrenzungsrechnung

Die Abgrenzungsrechnung dient der Strukturierung der in der Finanz- und Steuerbuchhaltung erfassten Aufwendungen und Erträge nach ihrer Zurechnung zum betrieblichen Leistungsprozess. Sie hat daher eine Schnittstellenfunktion zwischen der Buchhaltung und der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) und bildet die Grundlage zur Ermittlung des tatsächlichen Betriebsergebnisses.

Definition / Erklärung

Im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung (internes Rechnungswesen) liegt das Hauptaugenmerk auf den Kosten, welche im Unternehmen angefallen sind und ihrer Verrechnung auf die erbrachten Leistungen, die verschiedenen Produkte oder Dienstleistungen.

Eine exakte Darstellung der Kosten und Erträge hat eine hohe Aussagekraft bezüglich der Wirtschaftlichkeit des betrieblichen Leistungsprozesses, das heißt dem eigentlichen Unternehmenszweck (Betriebsergebnis).

Die Abgrenzungsrechnung unterstützt die Ermittlung des Betriebsergebnisses insofern, dass mit ihrer Hilfe so genannte neutrale, aber auch betriebs- oder periodenfremde Aufwendungen und Erträge herausgefiltert und kalkulatorische Kosten hinein gerechnet werden. Nach diesem Prozess beschränkt sich das Betriebsergebnis auf die tatsächlichen Kosten und Leistungen der jeweiligen Abrechnungsperiode.

Inhalt der Abgrenzungsrechnung


In der Abgrenzungsrechnung wird nach betrieblicher und zeitlicher Abgrenzung unterschieden. Die zeitliche Abgrenzung ist bedeutend, da somit erst verschiedene Perioden vergleichbar sind. Aufwendungen für größere Schadensfälle, außerplanmäßige Wertminderungen (Abschreibungen) oder höhere Steuerrückzahlungen und Erträge aus dem Verkauf von Unternehmensteilen, würden einzelne Periodenergebnisse übermäßig verfälschen.

Am wichtigsten sind kalkulatorische Abschreibungen und Zinsen. Erstere bilden den tatsächlichen Werteverzehr des betrieblichen Anlagevermögens (z.B. Maschinen) über die gesamte Nutzungsdauer ab, zweitere die Kosten für die Nutzung des betriebsnotwendigen Kapitals.

Diese Korrekturen sind notwendig, da Abschreibungen sonst unpräzise nach steuerrechtlichen Gesichtspunkten (Abschreibungs- und Nutzungsdauer vorgegeben) erfolgen und außerdem beispielsweise die entgangenen Zinsen, wenn das Kapital auf einem Sparkonto läge statt einer Betriebsverwendung, miteinbezogen werden.

Zeitliche Abgrenzung

Die zeitliche Abgrenzung sorgt dafür die Kostenarten periodenrein zu machen und. Die folgenden Posten müssen häufig abgegrenzt werden:

  • Miete
  • Energiebezüge
  • Lohn- und Gehaltsvorschüsse
  • Lohn- und Gehaltsrückstände
  • Versicherung

Betriebliche Abgrenzung

Bei der betrieblichen Abgrenzung werden die neutrale Aufwendungen herausgerechnet und kalkulatorische Kosten hinzugerechnet. Betrieblich müssen oft folgende Posten abgegrenzt werden:

  • Kalkulatorische Zinsen
  • Bilanzmäßige Abschreibungen
  • Kalkulatorische Miete
  • Außergewöhnliche betriebliche Aufwendungen
  • Periodenfremde Aufwendungen

Durchführung der Abgrenzungsrechnung

Für die Durchführung der Abgrenzungsrechnung wird eine Ergebnistabelle verwendet. Darin wird chronologisch aufgeführt, welche Daten die Finanzbuchhaltung liefert (das unternehmerische Gesamtergebnis).

In einem weiteren Schritt wird das neutrale Ergebnis aus den herausgefilterten Zahlen der Abgrenzungsrechnung (nach Kosten- und Ertragskorrekturen) ermittelt. Dies führt zum Betriebsergebnis, welches sich aus den Kosten und Leistungen des Betriebszwecks ergibt.

Zusammenfassung

  • Abgrenzungsrechnung ist Nahtstelle zwischen Finanzbuchhaltung und Kosten- und Leistungsrechnung
  • Durchführung dient für präziseres Betriebsergebnis und für strategisches und operatives Management
  • Aufbereitung aller Aufwendungen und Erträge nach Zugehörigkeit zum Betriebszweck
  • Einbeziehung kalkulatorischer Kosten


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