Absatzbindungen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen, um den Verkauf ihrer Produkte zu beeinflussen. Zu unterscheiden sind horizontale und vertikale Absatzbindungen:
Horizontale Absatzbindungen liegen vor, wenn sich Unternehmen der gleichen Wirtschaftsstufe an gemeinsame Richtlinien halten. Solche Richtlinien können Produktionsnormen, Ausbringungsmengen, Absatzgebiete sowie Liefer- und/oder Zahlungsbedingungen betreffen, die von Herstellern einer Branche im Rahmen eines Kartells vereinbart worden sind. Ein bekanntes Beispiel bietet die Textilbranche, in der aufgrund eines Konditionenkartells einheitliche Zahlungsbedingungen bestehen.
Vertikale Absatzbindungen sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Unternehmen verschiedener Wirtschaftsstufen, z. B. einem Hersteller und seinen Groß- und/oder Einzelhändlern. Der Hersteller verfolgt damit das Ziel, den Verkauf seiner Produkte durch die Absatzmittler zu steuern. Vertikale Absatzbindungen werden in der Praxis als Vertriebsbindungen bezeichnet. Bekannte Vertriebsbindungen sind:
- Agentur-System (z.B. Telefunken und Mineralölkonzerne)
- Depot-System (z. B. Kaffee und Kosmetika)
- Franchise-System (z. B. Coca Cola und Eismann)
- Vertragshändler-System (z. B. Benetton, Ford und VW). Die Vertragshändler von Kfz-Marken können Ein- oder Mehrfirmenhändler sein.