Absatzorgane

Ein Absatzorgan ist eine Person oder ein Unternehmen, das zwischen Herstellern und Verbrauchern bzw. Verwendern agiert, um die Käufer mit Produkten zu versorgen. Sie bewirken den direkten Absatz und können sein:

Unternehmenseigene Absatzorgane

Reisende: Es handelt sich um Angestellte des Unternehmens, die Kunden aufsuchen, beraten und Bestellungen entgegennehmen. Sie sind weisungsgebunden und erhalten ein Gehalt, zu dem noch umsatzbedingte Provisionen oder Prämien hinzukommen können.

Geschäftsleitung: Sie wird vielfach tätig, wenn die Abnehmerzahl sehr klein und die Auftragsgrößen sehr groß sind, z. B. in der Investitionsgüter- und Bekleidungsindustrie sowie bei verschiedenen Zulieferern.

Verkaufsniederlassungen: Sie bieten die Möglichkeit, abnehmernah qualifiziert zu beraten, rasch zu liefern und Kundendienstleistungen bereitzustellen, z. B. in der Investitionsgüterindustrie und der chemischen Industrie.

Unternehmensfremde Absatzorgane

Handelsvertreter: Als selbstständige Gewerbetreibende sind sie ständig damit betraut, Geschäfte für andere Unternehmen zu vermitteln oder in deren Namen abzuschließen. Sie sind grundsätzlich nicht an Weisungen des Unternehmens gebunden und können ihre Arbeitszeit frei gestalten. Ihre Vergütung kann aus einer umsatzabhängigen Provision, ggf. zuzüglich eines Fixums bestehen.

Kommissionäre: Sie sind selbstständige Gewerbetreibende, die im eigenen Namen für Rechnung ihrer Auftraggeber Produkte ein- und verkaufen. Ihre Vergütung besteht üblicherweise aus einer umsatzabhängigen Kommission.

Makler: Sie sind selbstständige Gewerbetreibende, die für andere Personen fallweise Verträge über Produkte vermitteln. Ihre Vergütung ist eine von den Vertragsparteien zu tragende Courtage.

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