Arbeitskosten heißen alle Kosten, die durch den Einsatz von Arbeit in einem bestimmten Zeitraum verursacht werden. Sie bestehen im Kern aus den Bruttolöhnen und Bruttogehältern der Beschäftigten (Bruttoverdienste). Hinzu kommen die Sozialbeiträge der Arbeitgeber. Arbeitskosten werden in der Regel pro Stunde ausgewiesen, und genau diese Kosten pro Stunde bezeichnet man als absolute Arbeitskosten.
Nach Untersuchungen des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung in der Hans-Böckler-Stiftung betrugen die absoluten Arbeitskosten in Deutschland im Jahr 2007 im Verarbeitenden Gewerbe 32,00€ und im Dienstleistungsbereich (ohne Staat) 25,60€ je Stunde.