Äquivalenzprinzip


Das Äquivalenzprinzip beschreibt in den Wirtschaftswissenschaften die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung. Dieses Grundprinzip ist vor allem bei Versicherungen und als Besteuerungsgrundsatz von Bedeutung.

Die Leistungen einer Versicherung müssen mit den Beiträgen übereinstimmen und die Höhe der Beiträge richtet sich nach der versicherungstechnischen Wahrscheinlichkeit des Schadenseintrittes. Einige Steuern werden nach dem Äquivalenzprinzip mit staatlichen Leistungen begründet bzw. als Ausgleich für staatliche Kosten gesehen.

Wer einen Vorteil von der staatlichen Leistung hat, soll in diesem Rahmen Steuern zahlen. Dieses Prinzip wird als Begründung auch für die Erhebung etwa der Grundsteuer herangezogen, welche die Kosten der Erschließung decken soll, oder der Mineralölsteuer, die zumindest einen Teil der Kosten des Straßenbaus decken soll.

Weitere Erklärung:

Das Äquivalenzprinzip ist ein Maßstab für die gerechte Entlohnung der Verkäufer. Danach ist die Entlohnung relativ gerecht, wenn die Einkommensunterschiede zwischen den einzelnen Mitarbeitern den jeweiligen Anforderungen und Leistungen entsprechen.
Die Anforderungen an Verkäufer im Außendienst hängen vom Arbeitsplatz bzw. Verkaufsgebiet ab. Sie sind umso höher

je größer das zu bearbeitende Gebiet,
je größer die Zahl der zu betreuenden Kunden,
je höher der Anteil der Großkunden,
je größer die Zahl der Mitbewerber,
je höher der Marktanteil der Mitbewerber,
je umfangreicher und erklärungsbedürftiger das Sortiment ist.

Die Leistungen der einzelnen Verkäufer im Außendienst werden vor allem nach dem von ihnen erzielten Umsatz und Deckungsbeitrag gemessen. Die Mitarbeiter im Verkaufsinnendienst, die für die Abwicklung der Aufträge zuständig sind, erhalten dagegen normalerweise ein festes Gehalt. Die unterschiedliche Vergütung im Innen- und Außendienst ist eine wesentliche Ursache für zwischenmenschliche Spannungen.

Das relativ hohe Einkommen der Verkäufer im Außendienst bewirkt Unzufriedenheit bei den Kollegen im Innendienst, wodurch die Zusammenarbeit gestört wird. Um die Zusammenarbeit zwischen den beiden Bereichen zu verbessern, sollte auch im Innendienst eine leistungsabhängige Vergütung eingeführt werden. Dies könnte beispielsweise in Form einer Team-Provision erfolgen, wobei der Innendienst mit einem bestimmten Prozentsatz am variablen Einkommen des Außendienstes beteiligt wird.

Um die Teamarbeit im Vertrieb noch stärker zu fördern, sollte auch das Einkommen der Verkaufsleitung an die Provision des Außendienstes gekoppelt werden.
Die Entlohnung der Verkäufer sollte auch im Vergleich zur Konkurrenz dem Äquivalenzprinzip entsprechen. Wenn die Höhe der Vergütung von den Mitarbeitern als ungerecht empfunden wird, sinken deren Leistungen und damit die Zufriedenheit der Kunden. Damit wächst die Gefahr, dass leistungsfähige Verkäufer und gute Kunden zur Konkurrenz abwandern.

Im Steuerrecht:

Nach dem Äquivalenzprinzip wird die Steuer als Preis aufgefasst, der für staatliche oder kommunale Leistungen zu zahlen ist. Dabei wird auf den der Leistung entsprechenden Vorteil (Wert, Nutzen) abgestellt oder auf die verursachten Kosten. Adressaten sind die einzelnen Steuerpflichtigen (Individualäquivalenz) oder eine Gruppe von Steuerpflichtigen. Das Äquivalenzprinzip wird noch als Rechtfertigkeitsgrund für die Realsteuern herangezogen. Es hat aber nur noch eine untergeordnete Bedeutung.


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