Agrarmarktordnungen


Agrarmarktordnungen sind zentrale Instrumente der europäischen Agrarpolitik, die den Marktprozess einzelner Agrarmärkte steuern. Agrarmarktordnungen legen die Maßstäbe für die Preisbildung und den Marktausgleich bei Agrarprodukten fest, um das landwirtschaftliche Einkommen zu stabilisieren. Deshalb ist es das Ziel der einzelnen Agrarmarktordnung den EU-Binnenmarkt vom Weltmarkt mit seinen teilweise sehr niedrigen Preisen, abzugrenzen.

Innerhalb der EU werden die Preise für Agrarprodukte künstlich hoch gehalten, um die heimischen Produzenten vor Wettbewerbern aus dem Nicht-EU-Ausland zu schützen. Dadurch entstehen auch die zum Teil viel niedrigeren Erzeugerpreise und Verbraucherpreise auf dem Weltmarkt. Die verschiedenen Agrarmarktordnungen verfügen über unterschiedliche Steuerungsinstrumente, darunter Abschöpfungen, Ausfuhrprämien und Einfuhrkontingente.

Abschöpfungen sind Abgaben, welche auf die Einfuhr von Agrarprodukten in die EU erhoben werden. Dadurch wird der Preis für die Ware vom niedrigen Weltmarktniveau auf das Preisniveau des EU-Binnenmarktes gehoben. Ausfuhrvergütungen werden für den Export von Agrarprodukten aus der EU an den Exporteur gezahlt, damit die teurere Ware aus der EU auf dem Weltmarkt konkurrenzfähig ist.

Die Höhe der Ausfuhrvergütung entspricht ungefähr dem Unterschied zwischen Weltmarktpreis und Binnenpreis in der EU. Die einzelnen Agrarmarktordnungen greifen in unterschiedlich starker Form in den Marktprozess der jeweiligen Agrarmärkte ein. Die Zuckermarktordnung bzw. Milchmarktordnung sieht beispielsweise staatliche Maßnahmen durch Mengenregulierung in der Produktion vor. Im Gegensatz dazu stehen die Obstmarktordnung oder Gemüsemarktordnungen, die einen geringeren Produzentenschutz bieten. Bereits 1962 sind die ersten Agrarmarktordnungen beschlossen worden.


War die Erklärung zu "Agrarmarktordnungen" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu