Für die Prüfungszulassung zum Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer sind bestimmte Zugangsvoraussetzungen vorgesehen. Nach dem Akademikerprinzip ist ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium in Verbindung mit dem Nachweis einer praktischen Tätigkeit die Voraussetzung für die Berufsexamen. Der Bewerber muss ein wirtschaftswissenschaftliches oder anderes Universitätsstudium wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern oder ein rechtswissenschaftliches Studium abgeschlossen haben (§ 36 I StBerG). Außerdem ist eine zweijährige hauptberufliche Tätigkeit nachzuweisen.
Fachhochschulabsolventen müssen eine dreijährige Tätigkeit vorweisen. Mit dem 7. ÄndG zum StBerG wurde für die Voraussetzung der praktischen Tätigkeit eine Verkürzung für Universitätsabsolventen von drei auf zwei Jahre und für Fachhochschulabsolventen von vier auf drei Jahre umgesetzt. Nach § 8 I WPO muss der Bewerber ein abgeschlossenes wirtschaftswissenschaftliches, rechtswissenschaftliches, technisches, landwirtschaftliches Universitätsstudium oder ein anderes Studium mit wirtschaftswissenschaftlicher Ausrichtung nachweisen. Nach Abschluss des Universitätsstudiums muss eine dreijährige Prüfungstätigkeit vorgelegen haben.
Akademikerprinzip
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