Beim unwiderruflichen Akkreditiv weist der Abnehmer häufig bei Auslandsgeschäften seine Bank unwiderruflich an, der Bank des Lieferanten bei Übergabe der Verladedokumente die vereinbarte Akkreditivsumme (bzw. Rechnungssumme) anzuweisen. Der Lieferant versendet die Ladung (per Schiff, Zug, LKW oder Flugzeug) und erhält die entsprechenden Dokumente, die an die Bank des Abnehmers weitergereicht werden.
Damit hat der Abnehmer die Sicherheit, dass die Ware einem Dritten (dem Durchführer des Transportes) übergeben wurde. Die Bank des Abnehmers weist an die Bank des Lieferanten das Geld an. Somit ist für beide Seiten eine hinreichende Sicherheit gegeben.