Mit dem Alterseinkünftegesetz wurde die Besteuerung von Renten und Pensionen grundlegend neu geregelt. Es handelt sich um ein Artikelgesetz, das insbesondere das EStG ändert. Das Gesetz vom 5.7.2004, BGB1. 2004 Teil I ist zum 1.1. 2005 in Kraft getreten. Ausgangspunkt war ein Urteil des BVerfG, das die steuerliche Ungleichbehandlung von Renten und Pensionen als verfassungswidrig festgestellt hatte.
Zielsetzung des Gesetzes ist der Übergang zur sog. nachgelagerten Besteuerung. Dabei werden schrittweise die Beiträge zur Rentenversicherung abzugsfähig gestellt. Bisher war nur eine begrenzte steuerliche Geltendmachung im Rahmen des Sonderausgabenabzugs möglich. Im Gegenzug sollen ebenfalls schrittweise die Einkünfte aus der Rentenversicherung voll steuerpflichtig werden. Vorher waren sie dies nur mit dem sog. Ertragsanteil. Dies vollzieht sich in einem Jahrzehnte dauernden Übergangszeitraum, so dass erst ab 2040 das neue System vollständig Anwendung findet. Die Änderungen wurden hauptsächlich in der Einkommensteuer umgesetzt.
Alterseinkünftegesetz
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