Anlagenbereitstellungskosten

Anlagenbereitstellungskosten bezeichnet im Rahmen der Anlagenkostenrechnung eine sich an bedeutsamen Aktivitäten der Anlagenwirtschaft orientierende Kategorie der Anlagenkosten.

Die Kosten der Anlagenbereitstellung setzen sich aus den Anschaffungskosten und den Anschaffungsnebenkosten zusammen. Zu letzteren zählen die Kosten für einschlägige Eigenleistungen und Fremdleistungen, so etwa die Kosten für den Antransport neuer Technologien sowie die Kosten für die Integration neuer Produktionsmittel in das jeweilige technische Gesamtsystem. bezüglich der bilanziellen Rechnungslegung definiert § 255 HGB die Zusammensetzung der Anschaffungskosten. Diese begriffliche Festlegung gilt grundsätzlich auch für gekaufte Anlagegegenstände. Diesbezüglich wird auch geregelt, dass von den gesamten Anschaffungskosten die fallspezifisch relevanten Preisminderungen (Rabatte, Skonti, Nachlässe und dgl.) abgezogen werden.

Für selbst gebaute bzw. errichtete Anlagen sind in bilanzieller Hinsicht die hierfür aufgelaufenen Herstellungskosten anzusetzen, deren Zusammensetzung ebenfalls § 255 HGB regelt. Die für die Bereitstellung neuer Anlagegegenstände anfallenden Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind die Ausgangsbasis für investitionsrechnerische Kalküle. Wenn das ~Investitionscontrolling die Wirtschaftlichkeit von Anlageninvestitionen quantifiziert, müssen die zu diesem Zweck durchgeführten Investitionsrechnungen deshalb von den Anlagenbereitstellungskosten ausgehen, weil diese die jeweils investitionsspezifisch relevante Kapitalbindung bestimmen. Insofern ist die exakte Abgrenzung der Anlagenbereitstellungskosten eine bedeutsame Grundbedingung für genaue investitionsrechnerische Kalküle.

Im gesamten Anlagenlebenszyklus sind neben den Anlagenbereitstellungskosten auch die Kosten der Anlagennutzung und die Kosten für Anlagenausmusterung (Anlagenausmusterung und -ersatz) zu berücksichtigen.

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