Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung ist ein Teilbereich der Buchführung. Sie wird auch Anlagenbuchführung oder Anlagenrechnung genannt. Ihre Aufgabe ist es, die Daten der betrieblichen Anlagen zu speichern und zu verwalten sowie nach Art, Menge und Wert bereitzustellen.

Dazu zählen insbesondere der Tag des Zugangs der beschafften Anlage, die Höhe der Anschaffungskosten oder der Herstellungskosten, die Höhe des Bilanzwertes (Bestände), der Tag des Abgangs der Anlage. Die Daten der Anlagenbuchhaltung dienen der Erstellung der Handelsbilanz und Steuerbilanz, der Ermittlung von Informationen für die Kostenrechnung, der Feststellung kalkulatorischer Kosten und der Fundierung von Entscheidungen der Unternehmensleitung.

Die EDV ermöglicht die aktuelle Verfügbarkeit wichtiger Informationen über Anlagen. Sie sind z. B. enthalten in:

• Dem Inventarverzeichnis, d. h. der Auflistung aller inventarisierten Anlagegüter, die nach Inventarnummern, Kostenstellen und Anlagekonten sortiert werden kann.

• Der Anlagenbilanz, bei der die Ermittlung von Abgangsbestand, Zugängen, Zuschreibungen, Umbuchungen, Abgänge, Abschreibungen, Endbestand erfolgt.

• Den Abschreibungslisten, wobei die kalkulatorischen Abschreibungen und bilanziellen Abschreibungen sowie die Absetzungen für Abnutzung (AfA) erfasst werden.

• Den Zu- und Abgangslisten, mit denen die Einzelnachweise für die Anlagenzugänge bzw. Anlagenabgänge in Form des Anlagenzugangsjournals und Anlagenabgangsjournals erfolgen. Mithilfe der in der Anlagenbuchhaltung erfassten technischen Anlagedaten ist es möglich, die Instandhaltung und Wartung der Maschinen, Werkzeuge und Vorrichtungen zu planen und zu überwachen.

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