Anrechnungsmethode

Anrechnungsmethode ist eine Methode zur Anrechnung ausländischer Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf die inländische Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld. Ihre Anwendung setzt voraus, dass es sowohl im In- als auch im Ausland zu einer Besteuerung derselben Einkünfte mit Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer kommt. Es findet also eine Doppelbesteuerung derselben Einkünfte in zwei Staaten statt. Durch die Anrechnung der ausländischen auf die inländische Steuerschuld wird diese doppelte Belastung gemildert bzw. beseitigt.

Nach deutschem Recht kann die Anrechnung nur bis zur Höhe der deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer erfolgen, die auf die ausländischen Einkünfte entfällt. Das deutsche Recht kennt die Anrechnung ausländischer Steuern als unilaterale Maßnahme allerdings nur für die Fälle, in denen der Empfänger der Einkünfte unbeschränkt steuerpflichtig ist. Außerdem ist die Anrechnungsmethode in einer Reihe von Doppelbesteuerungsabkommen als bilaterale Maßnahme für bestimmte aus dem Ausland bezogene Einkunftsarten vorgesehen.

Viele ausländische Staaten wenden ebenfalls eine Anrechnungsmethode zur Beseitigung oder Verringerung einer doppelten Belastung von Einkünften mit Steuern vom Einkommen an. Dies geschieht z.T. als unilaterale Maßnahme, z.T. auch als bilaterale Maßnahme aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens. Neben der Anrechnungsmethode gibt es zur Vermeidung einer Doppelbelastung mit in- und ausländischen Steuern noch die Freistellungsmethode. Nach deutschem Recht ist die Anwendung beider Methoden auf denselben Sachverhalt ausgeschlossen.

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