Entstehen nach der Herstellung eines Wirtschaftsguts Kosten, die es erheblich verbessern, das Wesen verändern, den Nutzwert erhöhen oder die Nutzungsdauer verlängern, so sind diese zu aktivieren. Dies gilt insbesondere dann, wenn sie im Verhältnis zu den Herstellungskosten von größerer Bedeutung sind. Die Kosten müssen in zeitlichem Zusammenhang stehen.
Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand
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