Laut dem Anschaffungswertprinzip darf ein Vermögensgegenstand höchstens mit seinen Anschaffungskosten beziehungsweise Herstellungskosten in der Bilanz vermerkt sein.
Definition / Erklärung
Beim Anschaffungswertprinzip handelt es sich um ein Bewertungsprinzip aus dem Rechnungswesen, welches eine wahrheitsgemäße Darstellung der Vermögensverhältnisse eines Unternehmens zum Ziel hat. Nach dem Prinzip sollen Vermögensgegenstände (auf der Aktiv-Seite der Bilanz) maximal mit dem Einkaufs- bzw. Anschaffungswert oder den Herstellungskosten bilanziert werden dürfen. Dadurch soll vermieden werden, dass Vermögen in falscher Höhe ausgewiesen wird.
Verwendung der Anschaffungskosten
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung verfolgen das Ziel sowohl die Bedarfsträger innerhalb des Unternehmens, als auch die Steuerbehörden und Kreditgeber über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Unternehmens wahrheitsgemäß zu informieren.
Dazu gehört, das Gegenstände des Umlaufvermögens wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe keinen höheren kurzfristigen Marktwert zugeschrieben bekommen. Entscheidend für die Bewertung sind die historischen Preiskomponenten zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Erstellung.
Beispiel – Während des Erstellungsprozesses komplexer Maschinen und Anlagen sind erhebliche Mengen an Rohstoffen wie hochwertiger Stahl und ähnliches gebunden. Diese und die in der Produktionsreserve liegenden Rohstoffe werden zu ihrem Anschaffungswert in der Bilanz erscheinen.
Letztendlich ist nicht der Handelszweck wesentlicher Grund für die Beschaffung, sondern die Absicht der Weiterverarbeitung.
Das Anschaffungswertprinzip und deren Umsetzung führt deshalb in der Folge auch zum Entstehen von stillen Reserven: Wenn Grundstücke und Gebäude für das Unternehmen genutzt und nicht veräußert werden, so werden diese nicht auf den aktuellen Wert „hochgerechnet“, sondern zu den Ursprungswerten in der Bilanz belassen.
Zusammenfassung
- Anschaffungswertprinzip sorgt für wirklichkeitsgetreue Darstellung der Vermögenslage des Unternehmens
- Überbewertungen in der Bilanz werden dadurch vermieden, dass Werte nicht auf aktuelle Wertigkeit hochgerechnet werden
- Gläubiger erhalten eine Übersicht über eine Art „Mindestwert“ des Unternehmens, da viele stille Reserven nicht ersichtlich sind