Arbeitnehmersparzulage


Die Arbeitnehmersparzulage ist ein Instrument zur Förderung der Vermögensbildung bei Arbeitnehmern. Sie ist nach dem fünften Vermögensbildungsgesetz und durch Begünstigung nach § 19a des Einkommensteuergesetzes derzeit folgendermaßen ausgestaltet:

Eine Arbeitnehmersparzulage können alle Arbeitnehmer erhalten, deren Einkommen eine gewisse Grenze (17.900€ für Ledige oder 35.800€ für Ehepaare) nicht übersteigt. Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Zulage für vermögenswirksame Leistungen, welche die Arbeitnehmer in bestimmten, vom Gesetz als förderungswürdig betrachteten Anlageformen anlegen können. Für Bausparverträge beispielsweise werden Zulagen in Höhe von 10% der Sparsumme gewährt, maximal jedoch 480 €.


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