Die Arbeitsbewertung umfasst die Erfassung, Messung und Beurteilung von Schwierigkeiten der Arbeit auf der Grundlage von qualitativen Arbeitsanalysen. Dabei werden die Arbeiten innerhalb eines Unternehmens untersucht und beschrieben, um deren Verhältnis zueinander nach dem Arbeitsinhalt oder den Arbeitsanforderungen festzulegen.
Für die zu bewertenden Arbeiten wird eine Normalleistung zu Grunde gelegt. Sie ist die menschliche Arbeitsleistung, welche von jedem hinreichend geeigneten Arbeitnehmer bei voller Übung und Einarbeitung, ohne Gesundheitsschädigung auf Dauer im Durchschnitt mindestens erreicht und erwartet werden kann, wenn er die in der Vorgabe enthaltenen richtigen Verteilzeiten und Erholungszeiten beachtet.
Das Ergebnis der Bewertung ist keine absolute Lohnbestimmungsgröße, sondern als Zahlensymbol für die Höhe der Arbeitsschwierigkeit ein Arbeitswert. Er dient sowohl der Lohndifferenzierung als auch der Personalauswahl und dem Personaleinsatz.
Die Arbeitsbewertung kann als sonstige Arbeitsbedingungen tarifvertraglich geregelt werden (§ 77 Abs. 3 BetrVG). Der Betriebsrat hat bei der Durchführung der Arbeitsbewertung ein Recht auf Mitbestimmung.