Der Arbeitsmarkt ist das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage von Arbeitskräften. Der Personalbereich hat sein Augenmerk auf den Arbeitsmarkt zu lenken, um ihn einschätzen und beeinflussen zu können. Die Erkundung des Arbeitsmarktes geschieht im Rahmen der Arbeitsmarktforschung die auch als Personalmarktforschung bezeichnet wird. Ihr stellen sich insbesondere zwei Aufgaben:
Die Analyse der heutigen und zukünftigen Situation des Arbeitsangebots und der Arbeitsnachfrage. Die zukünftige Arbeitsmarktentwicklung ist nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) dadurch gekennzeichnet, dass sich Deutschland zunehmend zur Dienstleistungsgesellschaft entwickelt und die Anforderung an die Qualifikation der Beschäftigten in den Unternehmen steigen.
Die Fundierung personalwirtschaftlicher Maßnahmen im Hinblick auf das betriebliche Beschaffungspotenzial. Darunter ist der Teil des Angebotes an Arbeitskräften zu verstehen, der zur Besetzung gegenwärtig oder zukünftig freier Positionen in Betracht kommt. Das Beschaffungspotenzial kann sein:
Offenes Arbeitsmarktpotenzial:
Dazu zählen Arbeitslose, die arbeitssuchend sind, Beschäftigte, die einen neuen Arbeitsplatz suchen, ausländische Arbeitskräfte ohne Arbeit sowie jüngere Arbeitssuchende, die in das Arbeitsleben eintreten.
Latentes Arbeitsmarktpotenzial:
Es tritt nicht offen auf, z. B. Hausfrauen, die früher im Arbeitsprozess standen. Das latente Potenzial kann durch Arbeitskräfte, die von anderen Unternehmen abgeworben werden bzw. durch die Erhöhung der Erwerbstätigkeit bei bestimmten Bevölkerungsgruppen ausgeschöpft werden.
Der Arbeitsmarkt kann ein innerbetrieblicher oder ein außerbetrieblicher Arbeitsmarkt sein.