Arten der Arbeit: Arbeit im wirtschaftlichen Sinne


Die Arten der Arbeit Arbeit im wirtschaftlichen Sinne werden nach unterschiedlichen Gesichtspunkten eingeteilt.

Struktur der Erwerbspersonen: Zu statistischen Zwecken unterteilt man die gesamte Wohnbevölkerung eines Landes in Erwerbspersonen und Berufslose.

Erwerbspersonen: Erwerbspersonen sind alle arbeitsfähigen und -willigen inund ausländischen selbstständigen und nicht selbstständigen Personen. In der Statistik werden sie einmal nach ihrer Tätigkeit in Wirtschaftsbereichen (industrie und Handwerk, Handel und Verkehr, öffentliche Dienste, Landund Forstwirtschaft und Sonstige), zum anderen nach ihrer Stellung im Beruf erfasst (Arbeiter, Angestellte, Beamte und Selbstständige).

Berufslose: Berufslose sind Personen, die noch nicht oder nicht mehr beruflich tätig sind. Zu ihnen rechnen Kinder, Rentner, Pensionäre, nicht berufstätige Ehefrauen/Ehemänner.

Arten der Arbeit Arbeit

Geistige und körperliche Arbeit

Eine klare und eindeutige Abgrenzung geistiger und körperlicher Arbeit ist nicht möglich, weil bei jeder Arbeit mehr oder weniger geistige und körperliche Funktionen beansprucht werden. Will man diese Einteilung verwenden, so sollte man von überwiegend geistiger bzw. überwiegend körperlicher Arbeit sprechen.

Beispiel: Überwiegend geistige Arbeit ist z. B. beim Unternehmer und gelernten Angestelrten gegeben, überwiegend körperliche Arbeit beim Handwerker und Facharbeiter.

Dispositive und exekutive Arbeit

Dispositive Arbeit ist leitende Tätigkeit. Zu ihr gehören die Funktionen der Planung, Organisation und Beaufsichtigung. Dispositive Arbeit leistet z. B. der Unternehmer und auch das höhere und mittlere Management.

Exekutive oder ausführende Arbeit ist weisungsgebundene Arbeit. Ihre Ausführung wird durch Anordnungen oder technische Einrichtungen genau bestimmt. Zur überwiegend exekutiven Arbeit kann man die Tätigkeiten eines Angestellten in der kaufmännischen Verwaltung und auch die eines Arbeiters an der Drehbank rechnen.

Gelernte, ungelernte und angelernte Arbeit

Hier wird nach der Vorbildung des Arbeitenden unterschieden. Gelernte Arbeit liegt vor, wenn eine Berufsausbildung durchlaufen und mit einer entsprechenden Abschlussprüfung (vor der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw.) abgeschlossen wurde. Der gelernte Angestellte oder Arbeiter hat die für seinen Beruf typischen Tätigkeiten erlernt. Ungelernte Arbeit ist gegeben, wenn keine derartige Ausbildung erfolgte. Der angelernte Arbeiter oder Angestellte beherrscht nur einen bestimmten Ausschnitt eines größeren Arbeitsgebietes, auf den er spezialisiert ist.

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