Die Arten der Arbeitszeugnisse können nach verschiedenen Kriterien unterschieden werden.
Nach dem Bezugszeitraum des Arbeitszeugnisses
Vorläufiges Arbeitszeugnis
Es ist ein Arbeitszeugnis, das vor dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aus dem Unternehmen erstellt wird und sich deshalb nicht auf den gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses bezieht.
Endgültiges Arbeitszeugnis
Es ist ein Arbeitszeugnis, das sich auf den gesamten Zeitraum des Arbeitsverhältnisses erstreckt und zu seinem Abschluss erstellt wird. Ihm kann ein vorläufiges Zeugnis vorausgehen, dessen Formulierungen jedoch nicht übernommen werden müssen.
Das vorläufige Zeugnis wird vielfach mit dem Zwischenzeugnis gleichgesetzt, was unzutreffend ist, da dieses bei einem ungekündigten Arbeitsverhältnis ausgestellt wird, z. B. bei einer Versetzung oder beim Wechsel des Vorgesetzten.
Nach dem Inhalt des Arbeitszeugnisses
Einfaches Arbeitszeugnis
Es stellt lediglich eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Art und Dauer der Beschäftigung ohne Angaben über die Leistung und Führung dar. Über den Grund und die Modalität der Beendigung dürfen Aussagen nur getroffen werden, wenn der Arbeitnehmer es wünscht. Im Übrigen umfasst es den bereits beschriebenen Mindestinhalt.
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Es ist auf Verlangen des Arbeitnehmers auszustellen und umfasst über das einfache Zeugnis hinaus die Leistung und Führung des Arbeitnehmers, d. h. außer dem Mindestinhalt kommen dementsprechend hinzu:
Beurteilung der Arbeitsleistung Leistungsbereitschaft / Fachliches Können, ggf. Fortbildung / Arbeitserfolg / Arbeitsweise.
Beurteilung des Sozialverhaltens: Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern / ggf. Führungsverhalten / Verhalten gegenüber Dritten, z. B. Kunden. Die Beurteilung erfolgt vielfach mithilfe spezieller Formulierungen.