Ausbildereignungsverordnung

Ausbildereignungsverordnung ist die seit 1972 bundesweit geltende Verordnung über die notwendige berufs- und arbeitspädagogische Eignung desjenigen, der eine Berufsausbildung in der gewerblichen Wirtschaft vermittelt. Juristische Grundlage für die Ausbildereignungsverordnung stellt das Berufsbildungsgesetz dar. Dort wird formuliert, daß der Ausbilder über persönliche und fachliche Eignung verfügen soll. Persönlich geeignet sei derjenige, der nicht wegen eines Deliktes an Jugendlichen rechtskräftig verurteilt worden ist oder gegen eine Vorschrift des Berufsbildungsgesetzes verstoßen habe.

Zur fachlichen Eignung wird gezählt, daß der Ausbilder die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt, und daß er seine pädagogische Qualifikation nachweisen kann. Der Nachweis dieser Kenntnisse muß in einer mündlichen und schriftlichen Prüfung erbracht werden. In einer Übergangszeit ist die teilweise oder ganze Befreiung von der Ausbildereignungs-Prüfung möglich.

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