Ausbildungsvertrag: Rechtsgrundlage und Pflichten

Rechtsgrundlage für jeden Ausbildungsvertrag ist das Berutsnllaungsgesetz. Der Ausbildungsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Auszubildenden und einem Ausbildungsbetrieb. Ausbildungsverträge dürfen nur solche Betriebe abschließen, denen von der zuständigen Stelle die Ausbildungseignung zugesprochen wurde.

Für die Ausbildung zuständig sind die Kammern (z. B. Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer). Der Ausbildungsvertrag bedarf der Schriftform und der Eintragung in das Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse der zuständigen Kammer. Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit von 1-3 Monaten, in der beide Seiten jederzeit fristlos kündigen können. Danach kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos oder vom Auszubildenden mit einer vierwöchigen Frist bei Aufgabe der Berufsausbildung gekündigt werden.

Pflichten des Ausbildenden:

  • qualifizierte Ausbildung gemäß Ausbildungsrahmenplan gewährleisten
  • Ausbildungsvergütung zahlen
  • Fürsorgepflicht (z. B. Urlaub)
  • Freistellung zum Berufsschulunterricht


Pflichten des Auszubildenden:

  • Dienstleistung im Rahmen der Ausbildung
  • Verschwiegenheitspflicht über Betriebsgeheimnisse
  • Gehorsamspflicht im Rahmen der Ausbildung
  • Besuch der Berufsschule


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