Ausfuhrkreditversicherung

Die Ausfuhrkreditversicherung dient zur Abdeckung von Risiken im Außenhandel. Sie wird auch Exportkreditversicherung genannt und soll Kreditrisiken des inländischen Exporteurs vor allem in Entwicklungsländern absichern. Umfang und Qualität der Schadensdeckung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich. Als Ausfuhrkreditversicherungen sind zu unterscheiden:

Staatliche Ausfuhrkreditversicherungen, die in Deutschland von folgenden Institutionen zur Deckung wirtschaftlicher und politischer Risiken angeboten werden:

  • Hermes Kreditversicherungs-AG, Hamburg
  • Treuarbeit AG, Frankfurt

Sie sind im Auftrag des Bundes tätig, wobei Hermes die Geschäftsführung übernimmt. Hermes-Deckungen sind Fördermaßnahmen für die Ausfuhren deutscher Exporteure. Durch die staatliche Bereitschaft, das Exportkreditrisiko abzusichern, sind Exporteure in der Lage, den Wünschen nach längerfristigen Zahlungszielen, vor allem von Importeuren aus den Entwicklungsländern, nachzukommen.


Private Ausfuhrkreditversicherungen, die vor allem bei folgenden Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden können:

  • Gerling Konzern Speziale Kreditversicherungs-AG in Köln
  • Allgemeine Kreditversicherungs-AG in Mainz

Sie decken jedoch nur das wirtschaftliche Risiko in politisch stabilen Ländern bis zu einer Höchstlaufzeit von fünf Jahren ab. Meistens handelt es sich um kurzfristige Geschäfte in EG-Ländern oder Nordamerika.

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