Im Rahmen der Außenfinanzierung fließen einem Betrieb finanzielle Mittel über die Finanzierungsmärkte zu. Die unterschiedlichen Steuerwirkungen ergeben sich bei der externen Beschaffung von Eigen- und Fremdkapital, bei der laufenden Besteuerung und bei Umstrukturierungsvorgängen (Umwandlung). Bei der Kapitalbeschaffung durch Sacheinlagen strebt der Betrieb eine möglichst hohe Bewertung an.
Der Eigenkapital wie auch der Fremdkapitalbeschaffungsvorgang ist nicht mit Umsatzsteuer (Gesellschaftsteuer) belastet. Bei der Ausgabe von Aktien können die damit verbundenen Aufwendungen gewinnmindernd berücksichtigt werden. Auch Emissionskosten für Obligationen (Fremdkapitalfinanzierung) sind steuerlich abzugsfähig. Bei der laufenden Besteuerung ist bei allen Rechtsformen eine unter-schiedliche steuerliche Behandlung von Eigen- und Fremdkapital festzustellen (Finanzierung im Steuerrecht). Während Zinsen für Fremdkapital bei der Gewinnermittlung grundsätzlich abzugsfähig sind (siehe aber Ausnahme Gesellschafter-Fremdfinanzierung), stellen Dividenden Gewinnverwendung dar. Maßgebend ist dabei die Ausschüttungssteuer.
Beim Empfänger unterliegen Dividenden der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer. Zinseinkünfte unterliegen ebenfalls der Einkommen- oder der Körperschaftsteuer; bei Privatpersonen sind Zins- und Dividendeneinkünfte bis zu einem Betrag von 1.370 / 2.740 € (Ledige / Verheiratete) steuerfrei. Bei der Gewerbesteuer bleiben nur die kurzfristigen Fremdkapitalzinsen abzugsfähig. Die langfristigen Fremdkapitalzinsen (Dauerschuldzinsen) sind zur Hälfte abzugsfähig. Im Ergebnis wird die Fremdkapitalfinanzierung im Vergleich zur Eigenkapitalfinanzierung stärker begünstigt.