Außenhandelskredit

Der Außenhandelskredit dient der Finanzierung des Außenwirtschaftsverkehrs. Er wird Importeuren und Exporteuren im Rahmen der kurz- bis langfristigen Fremdfinanzierung gewährt. Kreditgeber sind die Kreditinstitute sowie insbesondere die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Ausfuhrkredit-Gesellschaft (AKA), weshalb unterschieden werden können:

AKA-Kredite

AKA-Kredite werden von der Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH als Zusammenschluss von über 50 am Export interessierten Banken unter Führung der Deutschen Bank AG bereitgestellt. Die AKA bietet drei Kreditlinien zur Finanzierung von Exportgeschäften. Die Plafonds A und B dienen dem Exporteur und damit der Herstellerfinanzierung. Der Plafonds C wird dem Importeur gewährt und ist eine Bestellerfinanzierung.

KfW-Kredite

KfW-Kredite werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau vergeben, die von Bund und Ländern getragen wird. Sie hatte ab 1948 Aufgaben als:

– Die Förderung des Wiederaufbaus der deutschen Wirtschaft im Rahmen der Marshallplanhilfe
– Die Gewährung von Investitionskrediten als langfristige Finanzierungsmöglichkeit für die deutsche Exportwirtschaft.

Beide Institute unterscheiden bei Exportgeschäften als Kredite:

Bestellerkredit

Er ist ein an den ausländischen Importeur gewährter Kredit, der an Lieferungen und Leistungen eines deutschen Exporteurs gebunden ist. Der Importeur kann somit zum Zahlungstermin bezahlen, gleichzeitig wird der Exporteur von langfristigen Exportforderungen entlastet. Die Auszahlung kann nur direkt an den deutschen Exporteur erfolgen.

Exporteurkredit

Er ist ein Kredit an den deutschen Exporteur. Da schon vor dem Zahlungseingang Aufwendungen (für ein bestimmtes Exportgeschäft) entstanden sind, kann sich der Exporteur während der Fertigung und Lieferzeit sowie der Kreditperiode (Zielgewährung an den Importeur) refinanzieren.

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