Der Begriff des deutschen Außensteuerrechts (oder deutsch-internationales Steuerrecht) ist eine Sammelbezeichnung für steuerliche Regelungen, die grenzüberschreitende Sachverhalte eines Steuerinländers mit Auslandsbeziehungen oder eines Steuer ausländers mit Inlandsbeziehungen erfassen. Steuerpflichtige mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen als Steuerinländer mit ihrem Welteinkommen und Weltvermögen der deutschen unbeschränkten Steuerpflicht.
Personen mit inländischen Einkünften oder Inlandsvermögen werden im Rahmen der beschränkten Steuerpflicht erfasst (Steuerausländer). Die außensteuerrechtlichen Regelungen im deutschen Steuerrecht bestehen aus Einzelsteuergesetzen, dem Außensteuergesetz als Sondergesetz sowie den Steuerabkommen. In den Einzelsteuergesetzen (EStG, KStG und ErbStG) werden im Rahmen der unbeschränkten oder beschränkten Steuerpflicht die Adressaten für den deutschen Steueranspruch erfasst. Zusätzlich bestehen mit der Freistellung von der Besteuerung und Anrechnung ausländischer Steuern nationale Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung.
Das Außensteuerrecht wird zunehmend durch europäisches Recht ergänzt. Steuerausländer mit überwiegend inländischen Einkünften können sich auf Antrag wie ein Adressat mit unbeschränkter Steuerpflicht besteuern lassen. Die Regelungen in den einzelnen Rechtskreisen sind eng miteinander vernetzt.
Die außensteuerrechtlichen Vorschriften wirken entlastend um grenzüberschreitende Wirtschaftsbeziehungen und Investitionstätigkeiten sowie die internationale Freizügigkeit zu fördern. Dagegen bestehen jedoch auch belastende außensteuerrechtliche Regelungen, insbesondere im Außensteuergesetz, um das deutsche Steueraufkommen zu sichern und unangemessene steuerliche Gestaltungen zu vermeiden.
In den Außensteuerrechtssystemen werden international anerkannte Besteuerungsprinzipien berücksichtigt, z. B. Betriebsstättenprinzip oder Wohnsitzprinzip. Für grenzüberschreitende Sachverhalte gelten erhöhte Mitwirkungspflichten und besondere Verfahrensvorschriften, um die steuerlichen Be-messungsgrundlagen sachgerecht zu erfassen.