Außenwirtschaftliches Gleichgewicht
Ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht liegt dann vor, wenn die Zahlungsbilanz des Landes bei unveränderlichen Wechselkursen ausgeglichen ist. Somit liegt ein außenwirtschaftliches Gleichgewicht vor, wenn vom Ausland weder Inflation oder Arbeitslosigkeit noch eine Wirtschaftskrise in die Binnenwirtschaft getragen werden und umgekehrt, wenn heimische Fehlentwicklungen nicht zulasten des Auslands gelöst werden (das heißt kein Export heimischer Inflation, heimischer Beschäftigungsprobleme bzw. keine exportierte Wachstumsschwäche).
Neben Geldwertstabilität (Preisniveaustabilität), Vollbeschäftigung (hoher Beschäftigungsstand) und Wirtschaftswachstum zählt das außenwirtschaftliche Gleichgewicht zu den gesamtwirtschaftlichen Zielen. Diese sind als „Magisches Viereck“ der deutschen Wirtschaftspolitik formuliert, das in §1 des Stabilitätsgesetzes definiert ist.
Außenwirtschaftsgesetz (AWG)
Das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) ist ein Bundesgesetz vom 28.4.1961, das den wirtschaftlichen Austausch mit dem Ausland regelt. Der freie Außenwirtschaftsverkehr steht beim Außenwirtschaftsgesetz im Vordergrund. Allerdings gelten generelle oder spezielle Beschränkungen wie beispielsweise beim Handel mit Kriegswaffen. Denn diese stehen unter Genehmigungsvorbehalt und werden durch das Kriegswaffenkontrollgesetz erfasst.