Bestimmte Einkünfte werden nur ermäßigt besteuert. Es handelt sich dabei um Zuflüsse, die als nicht im Rahmen der normalen jahresbezogenen Einkünfteerzielung liegend, angesehen werden. Die außerordentlichen Einkünfte werden abschließend in § 34 II EStG aufgezählt. Es sind Veräußerungsgewinne, Entschädigungen, bestimmte Nutzungsvergütungen, Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten und Einkünfte aus außerordentlichen Holznutzungen. Mit der Fünftel-Methode werden die außerordentlichen Einkünfte progressionsmindernd berücksichtigt.
Außerordentliche Einkünfte
War die Erklärung zu "Außerordentliche Einkünfte" hilfreich? Jetzt bewerten:
Weitere Erklärungen zu
- Portfolio-Analyse / BCG Matrix
- Wirtschaftskreislauf
- Produktlebenszyklus
- Produktionsfaktoren (VWL)
- Preisstrategien
- Matrixorganisation
- Aufbauorganisation
- Mehrliniensystem
- Rechtsgeschäfte: Form, Nichtigkeit und Anfechtbarkeit
- Bezugsquellenermittlung
- Skaleneffekte
- Stablinienorganisation
- Rechnungsabgrenzung
- Ablauforganisation
- Preisbildung auf den Märkten