Der Begriff Badwill steht dem Goodwill gegenüber, der den Unterschied zwischen Preis und Substanzwert für den Regelfall beschreibt, in denen der Preis höher als der Substanzwert ist. Gelegentlich sind die Ertragsaussichten einer Gesellschaft aber so abträglich einzuschätzen, daß der Ertragswert unter dem Substanzwert (Buchwert) liegt.
• Diese unvorteilhafte Prognose kann entstehen, wenn der bisherige Geschäftsführer es unterläßt, den Geschäftsplan zu aktualisieren oder wenn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu wenig ausgebildet oder motiviert sind.
• Ebenso könnte ein an sich guter Geschäftsplan entwertet werden, etwa weil neue Konkurrenten in den Markt eintreten, oder weil das Geschäftsmodell durch neue Technologien obsolet wird (Stichwort: Vertrieb über E-Commerce).
• Gleichermaßen könnten sich Mitarbeiter schadhaft verhalten und etwa das Firmenansehen abträglich beeinflußt haben.
Achtung: Gibt es bei einer Transaktion Badwill, so bedeutet das noch nicht, daß die Unternehmung überschuldet ist. Um die Höhe der Schulden geht es bei diesem Begriff nicht.
In solchen Fällen ist die Frage zu beantworten, ob die Unternehmung nicht zerlegt und die einzelnen, die Substanz begründenden Vermögensobjekte (Grundstücke, Maschinen und Lager) getrennt verkauft werden könnten, so daß in der Summe ein Verkaufserlös zustande kommt, der den Ertragswert übertrifft.
Der Käufer darf die Differenz zwischen Preis und Buchwert, den Bad-will, in seiner Bilanz passivieren. Nach den IAS kann der Badwill während 5 bis maximal 20 Jahren der Gewinn- und Verlustrechnung zugeschrieben werden.
Wertsteigernde Aktivitäten liegen vor, wenn ein Käufer Unternehmen mit Badwill übernehmen kann und dann entweder, den bisherigen Geschäftsplan revidierend, sie besser führt oder eben doch zerschlagen kann (weil die beteiligten Parteien inzwischen zustimmen) und mit der Einzelverwertung der Teile einen Erlös erzielt, der über dem Kaufpreis liegt.