Bagatellsteuer


Unter Bagatellsteuer werden Steuern verstanden die so gering sind, dass sie nicht einmal die Kosten für ihre Verwaltung einbringen. Sie dienen oft als politisches Steuerungsinstrument und machen nur einen Bruchteil der Gesamtsteuereinnahmen aus. Beispiele für Bagatellsteuern sind die Vergnügungssteuer (Länder), Getränkesteuer (Kommunen) oder Hundesteuer (Gemeinden). Die meisten Bagatellsteuern wurden in der Steuer- bzw. Zollverwaltung inzwischen abgeschafft, um die Kosten für ihre Erhebung einzusparen.


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