Berufsbildungsgesetz (BBiG), in Kraft getreten am 01. September 1969, regelt alle wichtigen Fragen der Berufsausbildung (Ausbildung): Die gesetzlichen Bestimmungen über die Begründung des Berufsausbildungsverhältnisses durch den Berufsausbildungsvertrag sowie den Beginn und die Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses sind hier nachzulesen.
Die Rechte und Pflichten des Ausbildenden sind ebenso festgelegt wie die des Auszubildenen (Jugendarbeitsschutzgesetz). Es wird genau definiert, wer berechtigt ist, auszubilden und wann eineue Ausbildungsstätte zur Ausbildung geeignet ist. Ferner sind das Prüfungswesen (Prüfung) sowie die Regelung und Überwachung der Berufsausbildung im Berufsbildungsgesetz festgeschrieben.
Schließlich werden auch die Ausschüsse der Berufsbildung (z. B. Bundesausschuß für Berufsbildung, Landesausschüsse, also die Industrie- und Handelskammern) mit ihren Funktionen und Aufgaben genannt. Durch das Berufsbildungsgesetz erfuhr der Bereich der gesamten Berufsausbildung erstmals eine gesetzliche Regelung durch den Bundesgesetzgeber. Dadurch wurde das Berufsausbildungsrecht nicht nur übersichtlicher, sondern auch im Bundesgebiet vereinheitlicht