Beschaffungspreisobergrenze

Beschaffungspreisobergrenze ist der Preis, den eine Unternehmung für ein Wirtschaftsgut gerade noch zu zahlen bereit ist. Er wird in der Beschaffungskostenrechnung ermittelt (Preisobergrenzen). Grundsätzlich wird dieser Preis um so höher sein, je wichtiger das Gut für die Unternehmung ist. Ferner müssen Ausweichmöglichkeiten (durch Verwendung von Substitutionsgütern, Verfahrenswechsel oder Eigenfertigung) berücksichtigt werden:

Wenn für ein Gut Substitutionsgüter existieren, bildet ihr Preis eine obere Grenze für den Preis des betrachteten Gutes.

Ist die Verwendung von Substitutionsgütern nur durch einen Verfahrenswechsel möglich, so sind bei der Bestimmung der Preisobergrenze auch die Kosten des Verfahrenswechsels zu berücksichtigen.

Kann ein benötigtes Gut in der Unternehmung selbst hergestellt werden, so bilden die Herstellungskosten ggf. unter Berücksichtigung von Opportunitätskosten durch die Verdrängung anderer Produkte die Preisobergrenze.
Existiert keine dieser Ausweichmöglichkeiten, so kann (im Einproduktfall und unter Außerachtlassung der Möglichkeit des Abbaus von Fixkosten) die Beschaffungspreisobergrenze nach der Formel ermittelt werden.

BPOG = Beschaffungspreisobergrenze für Gut i
U = Umsatz, K , = variable Kosten für Gut j
M = zu beschaffende Menge von Gut i

Entsprechend ist die Berechnung von Beschaffungspreisobergrenzen unter Berücksichtigung abbaufähiger Fixkosten möglich, während die Ermittlung von Beschaffungspreisobergrenzen im Mehrproduktfall ein LP-Modell zur Bestimmung des optimalen Produktionsprogramms erfordert.

War die Erklärung zu "Beschaffungspreisobergrenze" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu