Beteiligungsfinanzierung

Bei der Beteiligungsfinanzierung wird einem Unternehmen von außen Eigenkapital zugeführt. Sie ist eine Außenfinanzierung und kann durch bisherige oder neue Gesellschafter mithilfe von Geldeinlagen, Sacheinlagen und dem Einbringen von Rechten erfolgen.

Einlagenfinanzierung

Sie wird auch Einlagenfinanzierung genannt. Die Beteiligungsfinanzierung erfolgt bei den einzelnen Rechtsformen auf unterschiedliche Weise:

Einzelunternehmen, OHG, KG, Stille Gesellschaft , GdbR und GmbH sind nicht emissionsfähig. Sie haben keinen Zugang zu einem organisierten Eigenkapitalmarkt. Ihre Geschäftsanteile haben nur geringe Fungibilität, sie lassen sich nicht oder schwer weiterveräußern. Außerdem ist das Anlagerisiko mitunter schwer zu beurteilen.

AG und KGaA sind emissionsfähig. Mit der Börse verfügen sie über einen organisierten Eigenkapitalmarkt, ihre Geschäftsanteile weisen eine hohe Fungibilität auf. Vorteile liegen zudem darin, dass das Eigenkapital in kleine Teilbeträge aufgeteilt ist, die Beteiligung also auch mit geringem Kapital möglich ist.

Die Vorteilhaftigkeit einer Beteiligungsfinanzierung für ein kapitalsuchendes Unternehmen wie auch für Kapitalgeber kann anhand folgender Kriterien beurteilt werden:

  • Kapitalkosten
  • Rechte der Gesellschafter
  • Pflichten der Gesellschafter

Die einzelnen Rechtsformen unterliegen unterschiedlichen rechtlichen Regelungen.


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