Betriebliche Arbeitsteilung – Die Arbeitszerlegung in Teilverrichtungen wird auch als technische Arbeitsteilung bezeichnet. Sie wurde in der Industrie immer weiter verfeinert und führte schließlich im Extremfall dazu, dass ein Fließbandarbeiter nur noch wenige Handgriffe auszuführen hatte.
Das bewirkte zwar kurzfristig eine (scheinbar) hohe Ergiebigkeit der menschlichen Arbeitskraft, hatte aber für die betroffenen Menschen ein monotones Arbeitsleben und eine nicht vertretbare Einschränkung ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit zur Folge. Inzwischen wurde dieser Umstand erkannt und es kam zu einer Erweiterung des Arbeitsfeldes für den Einzelnen.
Man spricht in diesem Zusammenhang von „Job-Enlargement“: Aufgabenerweiterung und „Job-Enrichment“ = Aufgabenbereicherung, z. B. in Form von mehr Entscheidungsfreiheit.