Betriebsaufspaltung

Betriebsaufspaltung liegt dann vor, wenn aus einem Betrieb eine andere Gesellschaft (meist GmbH) ausgegliedert wird. Bei der klassischen Betriebsaufspaltung verpachtet das Besitzunternehmen wesentliche Betriebsgrundlagen wie Gebäude, Einrichtungen, Fuhrpark, Firmenwert an eine Betriebs-GmbH. Zweck der Betriebsaufspaltung ist die Ersparnis von Gewerbe- und Vermögensteuer, Begrenzung der Haftung und Sicherung des Vermögens.

War die Erklärung zu "Betriebsaufspaltung" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu