Betriebskosten in Banken werden im Rahmen des Rentabilitätscontrolling in Banken den Ergebnissen gegenübergestellt. Im Rahmen des Banken-Controlling verbinden sich bei den traditionellen Verfahren der Kostenrechnung gerade in Kreditinstituten in besonderem Maße die Probleme der Gemeinkostenschlüsselung mit der Fixkostenproportionalisierung. Dies soll durch den Einsatz der Standard-Einzelkostenrechnung vermieden werden, die die Kosten auf normierter Basis ermittelt. Dabei wird zunächst ein Produktkatalog erstellt, um die dem jeweils vorn Kunden abgenommenen Leistungsbündel innewohnenden Betriebsleistungen zu isolieren. Anschließend sind für diese Arbeitsablaufstudien durchzuführen, um die an der Leistungserstellung beteiligten Kostenstellen sowie den Standardverbrauch pro Betriebsleistung als Zeit- und/oder Mengengerüst zu ermitteln. Jede Betriebsleistung entsteht durch die Kombination der Produktionsfaktoren menschliche Arbeit, Maschinennutzung und Sachmittel.
Die Standardverbrauchsmengen für die Maschinennutzung und die Sachmittel lassen sich ohne weitere Schwierigkeiten ermitteln, da sie personenunabhängig sind. Problematischer ist dagegen die Berechnung des notwendigen Arbeitszeitverbrauchs, da dieser von der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter abhängt. Für die standardisierbaren Teile ihrer Tätigkeiten kann über Zeitmessverfahren der Zeitbedarf ermittelt werden, wobei von einem durchschnittlichen Leistungsgrad ausgegangen wird. Im nächsten Schritt sind die Preise der Einsatzfaktoren zu ermitteln.
Während die Stückkosten für die Sachmittel unmittelbar bestimmt werden können, sind für den Personal- und EDV-Einsatz zunächst Einzelkostenfaktoren zu berechnen. Da keine Leerkosten auf die Marktleistungen verrechnet werden sollen, wird von den maximalen Nutzzeiten bei einer Normal- bzw. Standardauslastung ausgegangen. Auf dieser Grundlage lassen sich nun Minutensätze (€/Minute) für die Leistungen ermitteln. Die Standard-Einzelkosten ergeben sich dann aus der Verknüpfung von Mengen- und Preisgerüst, also der Multiplikation von Standardzeiten (bzw. -verbrauchsmengen) mit den Einzelkosten-Zeit- bzw. Stückfaktoren.
Am Ende einer Betrachtungsperiode kann für jedes Profit-Center ein Produktivitätsergebnis berechnet werden, indem man die Standard- mit den Ist-Betriebskosten konfrontiert. Differenzen lassen sich zurückführen auf Verbrauchsabweichungen (z.B. längere Bearbeitungszeiten als in den Ablaufstudien ermittelt), Beschäftigungsabweichungen (Leerzeiten wegen fehlender Kundennachfrage) oder Preisabweichungen (z.B. bei nicht in die Standardkosten eingegangenen Gehaltssteigerungen). Solche sog. Restkosten müssen Eingang in einen Soll-Deckungsbeitrag finden, sollten allerdings langfristig minimiert werden.
Die zentralen Probleme der Kostenrechnung werden mit dem dargestellten Verfahren jedoch allenfalls gemildert. In Bezug auf die Fix-kostenproportionalisierung wird eine Variabilisierung von Nutzkosten angestrebt. Hinsichtlich der Mengenkomponente dieser Kosten werfen die nicht standardisierbaren, individuell ausgestalteten Bankdienstleistungen Schwierigkeiten auf, zu allgemein gültigen Standardbearbeitungszeiten zu gelangen. Immerhin können Teile dieser Leistungen durch verstärkten Technikeinsatz standardisiert werden, so dass sich hier im Zeitverlauf eine Verbesserung ergeben dürfte.
Wird zur Berechnung der Wertkomponente (Einzelkostenfaktoren) mangels objektiv verfügbarer Daten die maximale oder auch nur Normal-Kapazität einer Kostenstelle herangezogen, so geht man lediglich von der Fiktion aus, dass diese Zeiten frei von Leerzeiten seien, die dann erst in der Restkostenanalyse aufscheinen. Auch entfällt nicht das Gemeinkostenschlüsselungsproblem, da die der Kostenstelle zugerechneten Einzelkosten (z.B. des Abteilungsleiters) in Bezug auf die einzelne Leistung Gemeinkosten bleiben. Allerdings mag der verwendete Schlüssel (Standardbearbeitungszeit) sachgerechter sein als das Vorgehen in der Divisionskalkulation. Diese vom Grundsatz her unveränderten Probleme haben dazu geführt, dass auch in der Kreditwirtschaft in den letzten Jahren zunehmend über den Einsatz der Prozesskostenrechnung nachgedacht wird.
Das Zentralergebnis ist neben dem Kundengeschäft der zweitwichtigste Pfeiler des Gesamtbankergebnisses. Zusammengefasst werden hier die angesprochenen Ergebnisse aus der Fristentransformation sowie diejenigen aus dem Eigenhandel der Bank.
Separat ausgewiesen werden ferner die keinem der genannten Ergebnisbereiche direkt zurechenbaren Overheadkosten, wie sie typischerweise in zahlreichen dem Vorstand zugeordneten Stabsbereichen anfallen.
Berücksichtigt man darüber hinaus außerordentliche bzw. sonstige Ergebniseinflüsse, so gelangt man zum Reingewinn, aus dem sich bezogen auf das Eigenkapital die zentrale Größe der Eigenkapitalrentabilität ergibt.
ROI-Analysen können nun die einzelnen Ergebniskomponenten im Zeitvergleich untersuchen oder aber — zumindest bei Kreditgenossenschaften und Sparkassen — eine Gegenüberstellung im Rahmen des sog. Betriebsvergleiches vornehmen, um daraus Ansatzpunkte für unternehmerisches Handeln zu gewinnen.