Betriebssteuer

Mit dieser historischen Bezeichnung wird die seit den Zwanzigerjahren geführte Modelldiskussion über eine einheitliche Unternehmensteuer verknüpft. Eine einheitliche, rechtsformneutrale Besteuerung aller Unternehmen konnte jedoch bis heute nicht realisiert werden.

Mit den Brühler Empfehlungen wurde ein neuer Anlauf unternommen, wenigstens die Untemehmernehmensertragsteuern besser aufeinander abzustimmen. Ziel bleibt aber eine gleichmäßige, einfache Besteuerung aller Unternehmen nach einem einheitlichen Gewinnsteuersatz. Dabei müssen allerdings auch nicht-bilanzierende Unternehmen berücksichtigt werden.


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