Betriebsunterbrechungs-Risikoanalyse zählt zu den analytischen Planungsinstrumenten. Unter dem Begriff Betriebsunterbrechung wird eine mögliche negative Planabweichung infolge einer durch Schaden verursachten Betriebsstörung verstanden. Durch die systematische Integration der aus dieser Planabweichung resultierenden Risiken und Maßnahmen zur Schadensverhütung und -verminderung in den betrieblichen Planungsprozess sollen die i.d.R. im Industriebetrieb existenten „Insellösungen“ (Bestimmung optimaler Reparaturzeitpunkte, innerbetriebliche Standortbestimmung) ersetzt werden.
Dies kommt einer Engpassplanung gleich, die an den potenziellen Betriebsunterbrechungen und deren Folgeschäden orientiert ist. Der Engpasscha-rakter eines Betriebsmittels ergibt sich aus der Produktionsstruktur, z. B. wenn alle bzw. ein großer Teil der Erzeugnisse eine bestimmte Produktionseinrichtung durchlaufen müssen. Aufgaben der Betriebsunterbrechungs-Risikoanalyse sind:
• Analyse der potenziellen Betriebsunterbrechungsrisiken und Ermittlung der relevanten Fehlmengenkosten
• Analyse der existierenden Möglichkeiten, Schadenseintritte zu verhindern bzw. die Schadenshöhe zu reduzieren sowie die Ermittlung der korrespondierenden Sicherungskosten
• Gegenüberstellung der Fehlmengenkosten und der Sicherungskosten und anschließende Entscheidung, welche Betriebsunterbrechungsrisiken abgebaut, selbst getragen oder extern versichert werden sollen.
Im Falle einer Betriebsunterbrechung ist zwischen einer Total- und einer Teilunterbrechung zu unterscheiden. Während das Risiko einer auf einen Totalausfall zurückzuführenden Totalunterbrechung durch entsprechende Sach- bzw. Betriebsunterbrechungs-Versicherungen abzudecken ist, erfordert das Risiko einer Totalunterbrechung durch Teilschaden (z. B. durch den Ausfall eines Engpassaggregates) eine Berücksichtigung in der betrieblichen Gesamtplanung durch die Ermittlung alternativer Planungsoptima unter Beachtung einer potenziellen Betriebsunterbrechung für die einzelnen Engpassaggregate gemäß Produktionsstrukturdiagramm.
Die Kosten einer Betriebsunterbrechung setzen sich wie folgt zusammen: Zu den relevanten Fixkosten zählen die fixen Produktionskosten, die während der Betriebsunterbrechungsdauer anfallen. Eine genaue Zuordnung der fixen Produktionskosten auf die Betriebsunterbrechungsdauer ist nur bei Potenzialfaktoren mit bekannter Nutzungsdauer (Gemeinkosten geschlossener Perioden) möglich.
Fixe Produktionskosten, die Nutzkosten darstellen (z. B. bei nicht 100%-iger zeitlicher und/oder intensitätsmäßiger Auslastung) und die den von der Betriebsunterbrechung unmittelbar betroffenen Potenzialfaktoren direkt zurechenbar sind, zählen ebenfalls zu den relevanten Fixkosten.
Die (Produktions-) Unterbrechungskosten sind der Betriebsunterbrechung direkt zurechenbar und fallen bei störungsfreiem Produktionsablauf nicht an. Sie setzen sich aus den Stillstandskosten, d.h. den Kosten, die direkt oder indirekt von der Dauer der Betriebsunterbrechung abhängig sind (z. B. Kosten für Konservierung) und den Übergangskosten, d.h. den Kosten, die durch den Wechsel des Betriebszustandes des Aggregates anfallen (z. B. Wiederanlaufs- bzw. Stillsetzungskosten), zusammen.
Die entgangenen Deckungsbeiträge können z. B. auf eine notwendige Lieferunterbrechung bzw. auf einen Good-will-Verlust, z. B. Umsatzrückgang durch die Abwanderung potenzieller Abnehmer, zurückzuführen sein.
Diese Schäden einer (potenziellen) Betriebsunterbrechung können im Rahmen des Produktionscontrolling durch eine an den potenziellen Betriebsunterbrechungsrisiken orientierte Planung minimiert werden durch:
• Berücksichtigung alternativer Fremdbelieferungsmöglichkeiten im Beschaffungsplan,
• Korrektur des aufgestellten (kostenminimalen) Reparaturplanes zugunsten von Engpassaggregaten,
• Reservehaltung von Ersatzaggregaten bzw. von entsprechenden Ersatzteilen bzw. Modulen und
• „Umleitung“ der durch eine Betriebsunterbrechung nicht benötigten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in andere Produkte mit einem kurzfristig steigerbaren Absatz (= alternative Absatzplanung).
Die durch die Umsetzung der o.g. Sicherungsmaßnahmen ggf. zusätzlich entstehenden Sicherungskosten sind den Kosten einer potenziellen Betriebsunterbrechung zur Entscheidung gegenüberzustellen.