Die Betriebsverfassung ist die arbeitsrechtliche Grundordnung, welche die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern eines konkreten Unternehmens regelt. Rechtsgrundlagen sind:
Was ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), in dem die Mitwirkungsmöglichkeiten der Arbeitnehmer geregelt werden. Wesentlicher Teil des BetrVG sind die Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung des Betriebsrats, die vor allem betreffen:
- Soziale Angelegenheiten, z. B. Regelung von Arbeitspausen und Arbeitsabläufen.
- Personelle Angelegenheiten, z. B. Einstellungen, Versetzungen und Kündigungen von Arbeitnehmern.
- Wirtschaftliche Angelegenheiten, z. B. Informationen über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens.
Das BetrVG enthält auch Regelungen zum Gesamt- bzw. Konzernbetriebsrat, über Betriebsversammlungen und den Wirtschaftsausschuss. Es gilt für Unternehmen mit mindestens fünf regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmern.
Mitbestimmungsgesetz (MitbestG)
Das Mitbestimmungsgesetz (MitbestG), das u. a. die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat von Kapitalgesellschaften mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern regelt. Es enthält auch Regelungen bezüglich des Arbeitsdirektors.
Montan-Mitbestimmungsgesetz (MontanMitbestG
Das Montan-Mitbestimmungsgesetz (MontanMitbestG), das für Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern im Bereich des Bergbaus und der Eisen- und Stahlindustrie gilt.
Für öffentlich-rechtliche Unternehmen, karitative und erzieherische Einrichtungen der Religionsgemeinschaften gilt das Personalvertretungsgesetz (PerVG).