Betriebsvermögensvergleich

Der Betriebsvermögensvergleich ist eine der steuerlich zulässigen Gewinnermittlungsmethoden. Als Gewinn ist dabei der Unterschiedsbetrag anzusetzen, der sich aus dem Vergleich des Betriebsvermögens am Schluss des Wirtschaftsjahres mit dem Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangen Wirtschaftsjahres ergibt (§ 4 I EStG). Dabei sind die Rechtsnormen für die Bewertung Betriebsausgaben und die Abschreibungen zu beachten (§ 4 I 6 EStG).

Der Betriebsvermögensvergleich nach § 4 I EStG wird auch als Statusvergleich bezeichnet. Für Land-und Forstwirte, die nicht gem. § 13 a EStG (Ermittlung nach Durchschnittssätzen) ihren Gewinn bestimmen, und Selbständige, die freiwillig entsprechende Aufzeichnungen führen, ist § 4 I EStG die Regelmethode zur Gewinnermittlung. Als Betriebsvermögensvergleich mit Vollabschluss unter Berücksichtigung handelsrechtlicher Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wird die Ermittlung nach § 5 EStG bezeichnet.

Zu ihm sind Gewerbetreibende verpflichtet, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften Bücher führen müssen (Buchführung; Rechnungswesen) oder die sie freiwillig führen. Die handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und die Ansatz-, Bewertungs- und Bilanzierungsvorschriften gelten über das Maßgeblichkeitsprinzip auch für den steuerlichen Betriebsvermögensvergleich.


War die Erklärung zu "Betriebsvermögensvergleich" hilfreich? Jetzt bewerten:

Weitere Erklärungen zu