Für kaufmännische Berufe ist die Fortbildungsprüfung zum Bilanzbuchhalter möglich. Sie ist für Steuerfachangestellte die zweite Fortbildungsmöglichkeit neben dem Steuerfachassistenten. Die Schwerpunkte der Fortbildung liegen in den kaufmännischen Bereichen der Kosten- und Leistungsrechnung sowie Buchführung und Bilanz.
Der Nachweis dreijähriger buchhalterischer Berufstätigkeit ist als Prüfungsvoraussetzung zu erbringen. Die Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer abgenommen; sie besteht aus Klausuren in den Fächern Buchführung und Bilanz, Kosten- und Leistungsrechnung, Steuerrecht, Volkswirtschaftslehre sowie Wirtschaftsrecht. Nach bestandener Prüfung eröffnen sich für Bilanzbuchhalter neue Berufschancen. Der Bilanzbuchhalter kann sich als Kontierer, demnächst als Buchhalter selbständig machen.
Er darf nach dem StBerG eigenverantwortlich laufende Geschäftsvorfälle buchen, Lohnabrechnungen durchführen sowie Lohnsteueranmeldungen bearbeiten. Er steht mit diesen Tätigkeiten in Konkurrenz zum Steuerberater. Mit dem 7. ÄndG zum StBerG wurden für geprüfte Bilanzbuchhalter die Prüfungsvoraussetzungen zum Steuerberater erleichtert. Die berufspraktische Tätigkeit wurde von zehn auf sieben Jahre für Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte verkürzt.