Im Zuge der Diskussion über die Besteuerung des elektronischen Handels ist eine BIT-Tax vorgeschlagen worden. Dabei soll auf jede Übertragung im Internet eine Steuer in Abhängigkeit vom übertragenen Datenvolumen erhoben werden (Mengensteuer je Bit bzw. KB, MB oder GB). Dadurch würden die Anwendungsprobleme, wie z. B. Kontrolle der Besteuerung des elektronischen Handels, Betriebsstätte und Sitz, vermieden. Die Überprüfung der Datenströme ist jedoch schwierig. Bislang hat noch kein Staat eine entsprechende Steuer eingeführt.
BIT-Tax
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