Die Branntweinsteuer ist eine Verbrauchsteuer. Ihr Aufkommen (2003: 2,2 Mrd. €) steht dem Bund zu. Sie wird von der Bundeszollverwaltung erhoben. Besteuerungsgrundlage ist das Branntweinmonopolgesetz (BranntwMonG) von 1922 mit nachfolgenden Änderungen in der jeweils gültigen Fassung.
Von der Branntweinsteuer werden Branntweine unter Bezug auf bestimmte Positionen des Zolltarifs erfasst. Neben der Besteuerung regelt das BranntwMonG auch die nationale Marktordnung für Branntwein. Beide Bereiche greifen eng ineinander. Die Branntweinsteuer gehört zu den innerhalb der EU harmonisierten Verbrauchsteuern (Verkehr- und Verbrauchsteuern).
Einheitliche Steuersätze konnten jedoch nicht erreicht werden. Eine Doppelbelastung von Branntweinen tritt ein, weil die Branntweinsteuer neben der Umsatzsteuer anfällt (Kaskadenwirkung).