Umgangssprachlicher Begriff für Basis- oder Zwischengesellschaften. Nach dem „Oasenbericht“ über Wettbewerbsverfälschungen (1964) im Auftrag der deutschen Bundesregierung verlagerten Steuerinländer in großem Umfang Einkommen oder Vermögen steuermindernd in ausländische Kapitalgesellschaften.
Diese sog. Basisgesellschaften (Domizilgesellschaften, Briefkastengesellschaften) wurden überwiegend in niedrig besteuernden Gebieten (Niedrigsteuerländer, Steueroasen) errichtet, ohne eine eigene wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Die Gewinnverlagerung in Basisgesellschaften wurde von der Finanzverwaltung steuerlich nicht anerkannt. Die Einkünfte wurden nicht der ausländischen Gesellschaft, sondern den inländischen Gesellschaftern zugerechnet (Durchgriffsbesteuerung; Zwischengesellschaft).