Buchführungspflicht

Buchführungspflicht bedeutet, daß handelsrechtlich jeder Vollkaufmann zur ordnungsgemäßen Führung von Geschäftsbüchern verpflichtet ist. Dabei sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung zu beachten. Auch das Steuerrecht verlangt Aufzeichnungen der Geschäftsvorgänge, aus denen sich die Vermögenslage des Unternehmens eindeutig ergibt.

Ist ein Unternehmer nicht durch das HGB zur Buchführung verpflichtet, so muß er sie laut Steuergesetz (§ 141 AO) trotzdem führen, wenn er einen jährlichen Gesamtumsatz von mehr als 360.000 DM hat, oder wenn das Betriebsvermögen höher als 100.000 DM ist, oder wenn der jährliche Gewinn aus dem gewerblichen Betrieb höher als 36.000 EUR ist. Wer der Buchführungspflicht nicht nachkommt, setzt sich im Falle eines Konkurses der Bestrafung aus. Außerdem muß der Unternehmer steuerliche Nachteile hinnehmen (Schätzung).

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