Budgetberichterstattung – Kurzfristiges ergebnisorientiertes Handeln einzelner Unternehmenseinheiten kann insb. kostenseitig zu Abweichungen bzw. Veränderungen von periodisch vereinbarten Zielen führen. Diese sind im Rahmen einer regelmäßigen oder fallweisen Berichterstattung aufzuzeigen und zu begründen.
Bei den regelmäßigen Budgetberichten sind den Budgetverantwortlichen Informationen, z.B. über die unterjährige Kostenentwicklung in ihren Kostenstellen in Form eines individuell ausgerichteten, empfängerorientierten Budgetberichts so zu unterbreiten, dass steuernd Einfluss auf den Kostenanfall genommen werden kann. Im Falle, dass Teile oder ganze Unternehmensbereiche gravierend vom Budgetansatz abweichen, werden Ausnahmeberichte erstellt.
Hinsichtlich der Budgetberichterstattung sind grundsätzlich folgende Fragen zu beantworten (Berichte):
• Berichtsumfang
• Inhalt des Budgetberichts
• Empfänger des Budgetberichts
• Berichtshäufigkeit
• Berichtsaufbau/-gestaltung
• Budgetziele
• Vereinbarung von Toleranzgrenzen für Abweichungen
Die Inhalte der Berichterstattung werden zu großen Teilen vom Adressaten des Budgetberichts bestimmt. Im Gegensatz zur Unternehmensleitung, die sich i.d.R. für zusammengefasste Übersichten interessiert, werden die jeweiligen Verantwortlichen sich mit den Einzelheiten befassen. Neben den Berichtsinhalten der Soll-Ist-Vergleichsinformationen werden insb. die Berichtselemente Abweichungsanalyse und Ist-Erwartungsrechnung als Bestandteil des Budgetberichts angesehen.