Bundesfinanzhof (BFH)

Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München ist oberster Gerichtshof des Bundes i. S. v Art. 95 GG. Unter der Leitung eines Präsidenten besteht er aus weiteren Vorsitzenden Richtern und Richtern. Die Senate des BFH entscheiden mit fünf hauptamtlichen Richtern. Außerhalb von mündlichen Verhandlungen entscheiden drei Richter.

Die fachliche Zuständigkeit der Senate und ihre personelle Besetzung ergibt sich aus dem Geschäftsverteilungsplan. Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder wenn ein Senat von der Rechtsprechung eines anderen Senates abweichen will, werden vom Großen Senat entschieden. Der Große Senat besteht aus dem Präsidenten und je einem Mitglied der anderen Senate. Der BFH entscheidet über Revisionen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Finanzgerichte (§ 36 FGO).

In Fällen, in denen die Zuständigkeiten von Finanzgerichten nicht geklärt sind, entscheidet darüber der BFH (§ 39 FGO). An die Entscheidungen des Bundesfinanzhofes sind die Finanzgerichte gebunden. Dadurch soll die Einheitlichkeit der Rechtsprechung in Deutschland sichergestellt werden. Die Entscheidungen des BFH werden in der Fachliteratur (Kommentare, Fachzeitschriften) und in Entscheidungssammlungen (amtlich: BFHE, nicht amtlich: z. B. BFH / NV, DStRE) veröffentlicht.


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